Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für scenebright
Stand: 27.09.2026, Version 2.0 (Entwurf)

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

  1. Anbieter des Dienstes scenebright ist Florian Stemmer, Einzelunternehmer, Huttengrundstr. 22, 36396 Steinau an der Straße, Deutschland (nachfolgend “Anbieter”).
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von scenebright, die über die Website scenebright.com oder das Kundenportal app.scenebright.com geschlossen werden, einschließlich der kostenlosen Testphase und des Zusatzpakets Hochauflösung.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Nur für Unternehmer

  1. scenebright richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Verbraucher (§ 13 BGB) können keinen Vertrag schließen. Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang, dass er als Unternehmer handelt. Der Anbieter kann einen Nachweis verlangen (zum Beispiel Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gewerbeanmeldung oder Registerauszug). Wird kein Nachweis erbracht oder hat der Kunde seine Unternehmereigenschaft unzutreffend bestätigt, kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen.
  3. Weil nur Unternehmer Verträge schließen, bestehen keine Verbraucherrechte, insbesondere kein Widerrufsrecht.

§ 3 Leistungen

  1. scenebright ist eine Software, die der Anbieter über das Internet bereitstellt (Software as a Service). Der Kunde lädt Produktfotos hoch. Der Dienst setzt das Produkt mit generativer KI in neu erzeugte Szenen, erzeugt je nach Paket Bilder und Videos, schreibt Bildtexte und Hashtags je Plattform und veröffentlicht die Beiträge nach Freigabe durch den Kunden auf den Social-Media-Konten, die der Kunde verbunden hat, oder terminiert sie dort.
  2. Der Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket (§ 4) und der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung.
  3. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes und die Erzeugung und Veröffentlichung der Beiträge im Rahmen des Kontingents. Er schuldet kein bestimmtes gestalterisches Ergebnis (§ 12).
  4. Nicht Teil der Leistung sind Community-Management (Kommentare, Direktnachrichten), bezahlte Werbeanzeigen, Rechts- oder Marketingberatung und eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Inhalte des Kunden.
  5. Der Anbieter setzt Dienstleister ein, insbesondere für Hosting, KI-Modelle, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung. Datenschutzrechtlich gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 15).
  6. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und einzelne Funktionen, eingesetzte KI-Modelle oder Dienstleister ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (technischer Fortschritt, Wegfall oder Änderung eines Dienstes, Sicherheit, Rechtslage), die Änderung für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Für neue Unterauftragsverarbeiter gilt § 5 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

§ 4 Pakete, Kontingente, Zusatzpaket

  1. Es gelten die Pakete und Preise der Preisliste auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung. Stand 27.09.2026, Preise netto:
PaketMonatstarifJahrestarifBeiträge je MonatKanäleVideo
Starter89 EUR / 99 USD890 EUR / 990 USD122keins
Grow189 EUR / 199 USD1.890 EUR / 1.990 USD304Zoom-Video aus dem Bild
Pro389 EUR / 399 USD3.890 EUR / 3.990 USD42alledavon bis zu 15 KI-Videos, sonst Zoom-Video
  1. Der Jahrestarif kostet zehn Monatsbeiträge (zwei Monate günstiger) und wird für zwölf Monate im Voraus berechnet.
  2. Ein Beitrag ist eine Veröffentlichung auf einer Plattform. Ein Motiv, das auf drei Plattformen erscheint, zählt als drei Beiträge. Nicht genutzte Beiträge verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats, auch im Jahrestarif.
  3. Beiträge, die der Kunde ablehnt oder die an der automatischen Qualitätsprüfung scheitern, werden dem Kontingent wieder gutgeschrieben.
  4. Ist das Kontingent erschöpft, kann der Kunde im Portal in ein größeres Paket wechseln. Ein Wechsel nach oben wirkt sofort und wird anteilig berechnet. Ein Wechsel nach unten wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
  5. Zusatzpaket Hochauflösung: 49 EUR / [USD-Preis Hochauflösung] netto im Monat. Bis zu 12 Aufträge je Monat werden zusätzlich in 4K erzeugt und zum Download bereitgestellt. Das Zusatzpaket kann zu jedem Paket gebucht und monatlich zum Ende des Abrechnungsmonats gekündigt werden; es endet spätestens mit dem Hauptvertrag. [Florian bestätigen: Laufzeit des Zusatzpakets im Jahrestarif]
  6. Zum Schutz vor Missbrauch und unvorhersehbaren Kosten darf der Anbieter die Zahl der Aufträge je Stunde und die Rechenkosten je Kunde und Tag begrenzen. Die Grenzen sind so bemessen, dass das Monatskontingent bei normaler Nutzung erreicht werden kann.

§ 5 Kostenlose Testphase

  1. Ein Vertrag beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 7 Tagen, wenn das Unternehmen noch keine Testphase genutzt hat (Absatz 6). Dafür hinterlegt der Kunde beim Zahlungsdienstleister Stripe ein gültiges Zahlungsmittel. In der Testphase fällt keine Vergütung an.
  2. In der Testphase ist das Kontingent auf 5 Beiträge begrenzt. Zusatzpakete sind in der Testphase nicht enthalten.
  3. Der Kunde kann in der Testphase jederzeit im Portal (Abo und Rechnungen) kündigen. Dann endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase, und es entstehen keine Kosten.
  4. Kündigt der Kunde nicht, geht der Vertrag mit Ablauf der Testphase in den gewählten Tarif über (Monats- oder Jahrestarif), und das hinterlegte Zahlungsmittel wird für den ersten Abrechnungszeitraum belastet, im Jahrestarif also für zwölf Monate. Datum und Betrag der ersten Belastung werden im Bestellvorgang und in der Bestätigungs-E-Mail genannt.
  5. Spätestens 3 Tage vor Ende der Testphase erinnert der Anbieter den Kunden per E-Mail an Datum und Betrag der ersten Belastung und an die Möglichkeit zu kündigen. [technisch umsetzen: Stripe-Ereignis customer.subscription.trial_will_end]
  6. Die Testphase gibt es einmal je Unternehmen. Der Anbieter darf eine weitere Testphase ablehnen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass dasselbe Unternehmen sie schon genutzt hat.

§ 6 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot.
  2. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er ein Paket und einen Tarif wählt, seine Unternehmereigenschaft bestätigt, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag akzeptiert und den Bestellvorgang bei Stripe mit dem Button “Kostenlos testen” abschließt.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt und den Zugang zum Portal freischaltet.
  4. Der Anbieter speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Bestätigung in Textform und kann sie im Portal jederzeit abrufen.
  5. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Bestellvorgang sind beide Fassungen verlinkt. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Nach der Testphase läuft der Vertrag im Monatstarif jeweils einen Monat, im Jahrestarif jeweils zwölf Monate. Er verlängert sich automatisch um dieselbe Laufzeit, wenn er nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird.
  2. Der Kunde kann ohne Frist zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen: im Monatstarif zum Ende des laufenden Vertragsmonats, im Jahrestarif zum Ende des laufenden Vertragsjahres. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen. Der Kunde kündigt im Portal unter “Abo und Rechnungen” oder in Textform an kontakt@scenebright.com. Der Anbieter kündigt in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als einer Monatsvergütung in Verzug ist, trotz Abmahnung wesentlich gegen § 9 verstößt oder eine Plattform den Zugang des Anbieters wegen Inhalten des Kunden sperrt.
  4. Nach Vertragsende werden keine neuen Beiträge mehr erzeugt. Beiträge, die bereits bei einer Plattform terminiert sind, werden noch veröffentlicht, wenn der Kunde sie nicht vorher im Portal oder bei der Plattform löscht.
  5. Kündigt der Kunde ordentlich, wird bereits gezahlte Vergütung für die laufende Laufzeit nicht erstattet. Kündigt der Anbieter ordentlich, kündigt eine Seite aus einem wichtigen Grund, den der Kunde nicht zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde nach § 16 Abs. 2, § 18 Abs. 2 oder § 5 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags, erstattet der Anbieter die im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach Vertragsende anteilig.

§ 8 Preise, Zahlung, Verzug

  1. Alle Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer kommt hinzu, wenn sie anfällt. Stripe berechnet sie im Bestellvorgang nach Sitz und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden; bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten.
  2. Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig und wird über Stripe vom hinterlegten Zahlungsmittel (Karte oder, soweit angeboten, SEPA-Lastschrift) eingezogen. Rechnungen stellt Stripe elektronisch bereit; der Kunde ist mit elektronischen Rechnungen einverstanden.
  3. Schlägt eine Zahlung fehl, benachrichtigt der Anbieter den Kunden und versucht den Einzug erneut. Bis zum Zahlungseingang werden keine neuen Aufträge angenommen; laufende Aufträge werden abgeschlossen. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
  4. Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Er teilt die Änderung in Textform mit. Bei einer Erhöhung kann der Kunde bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Im Jahrestarif gilt ein geänderter Preis frühestens ab dem nächsten Vertragsjahr.
  5. Im Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend machen. Das gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung aus diesem Vertrag.

§ 9 Pflichten des Kunden

  1. Rechte an Fotos und Vorgaben. Der Kunde lädt nur Fotos, Logos und Texte hoch, an denen er die Rechte hält, die für Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung nötig sind. Er räumt dem Anbieter das einfache, nicht übertragbare Recht ein, diese Inhalte zur Vertragserfüllung zu speichern, zu bearbeiten, an die eingesetzten KI-Dienste zu übermitteln und die Ergebnisse auf den verbundenen Konten zu veröffentlichen, und zwar für die Dauer des Vertrags und darüber hinaus, soweit es für § 7 Abs. 4 und § 15 Abs. 2 und 3 erforderlich ist.
  2. Marken, Designs und Werke Dritter. Zeigen Fotos oder Vorgaben Marken, Logos, geschützte Designs oder Werke Dritter, stellt der Kunde sicher, dass er sie in der beabsichtigten Weise verwenden darf, etwa weil er die Waren selbst rechtmäßig vertreibt. Der Kunde prüft insbesondere, ob Beiträge den Eindruck einer Verbindung zu einem Markeninhaber erwecken, die nicht besteht.
  3. Keine Personen. Der Kunde lädt keine Fotos hoch, auf denen Personen erkennbar sind, und keine Daten besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO). Der Dienst erzeugt keine Darstellungen realer Personen.
  4. Rechtmäßige Inhalte. Die Inhalte des Kunden dürfen nicht gegen geltendes Recht oder die Nutzungsrichtlinien der Plattformen und der KI-Anbieter verstoßen. Unzulässig sind insbesondere irreführende Werbung, Werbung für verbotene Produkte, Hassrede, Gewaltdarstellungen und sexuelle Inhalte.
  5. Sachaussagen. Der Kunde prüft vor der Freigabe Preise, Aktionen, Produkteigenschaften, gesundheits- oder umweltbezogene Aussagen und alle anderen Sachaussagen in Bildtexten. Das Produkt im Bild bleibt das echte Produkt des Kunden; die Szene ist erzeugt. Der Kunde stellt sicher, dass Beiträge keine falschen Vorstellungen über das Produkt wecken.
  6. Freigabe und Vollautomatik. Standard ist die Freigabe jedes Beitrags durch den Kunden. Wählt der Kunde die automatische Veröffentlichung, gibt er jeden Beitrag, der die automatischen Prüfungen besteht, im Voraus frei und ist für ihn verantwortlich wie bei einer Einzelfreigabe. Beiträge, die eine Prüfung nicht bestehen, werden nicht automatisch veröffentlicht, sondern zur Freigabe vorgelegt (§ 11).
  7. Zugang und Konten. Der Kunde schützt den Zugang zu seinem Postfach, über das die Anmeldung erfolgt, und verbindet nur Social-Media-Konten, über die er verfügen darf.
  8. Freistellung. Verletzt der Kunde schuldhaft die Absätze 1 bis 5 oder 7, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter und von den Kosten behördlicher Verfahren frei, soweit diese auf dem Verstoß des Kunden beruhen und eine Freistellung rechtlich zulässig ist, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.

§ 10 KI-generierte Inhalte und Kennzeichnung

  1. Bilder, Videos und Texte entstehen mit generativer KI. Die Szenen sind künstlich erzeugt. KI-Modelle arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten; Ergebnisse können Fehler enthalten, etwa bei Details, Schrift, Proportionen oder Farben des Produkts.
  2. Der Anbieter kennzeichnet jeden Beitrag als KI-generiert: mit einer Zeile am Ende des Beitragstextes, die für den ganzen Beitrag gilt (“KI-generiertes Bild” oder “KI-generiertes Video” in der Sprache des Beitrags), soweit die Plattform es anbietet mit deren KI-Label, und soweit technisch möglich maschinenlesbar in der Datei (Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung).
  3. Der Kunde entfernt oder verdeckt diese Kennzeichnung nicht, auch nicht bei einer Nutzung außerhalb von scenebright. Nutzt der Kunde Inhalte ohne diese Kennzeichnung, trägt er im Verhältnis zum Anbieter die Verantwortung für die Offenlegung nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung und stellt den Anbieter nach § 9 Abs. 8 frei.

§ 11 Inhaltsprüfung, Meldungen und Sperren

  1. Der Anbieter prüft Beiträge vor jeder automatischen Veröffentlichung automatisiert auf offensichtlich unzulässige Inhalte (zum Beispiel Gewalt, Hass, sexuelle Inhalte, erkennbare Personen, irreführende Aussagen). Die Prüfung übernimmt ein KI-Modell; auffällige Fälle sieht sich der Anbieter persönlich an. Ein auffälliger Beitrag wird nicht automatisch veröffentlicht, sondern dem Kunden zur Freigabe vorgelegt.
  2. Der Anbieter darf Inhalte, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen § 9 verstoßen, sperren, nicht veröffentlichen oder löschen. Er teilt dem Kunden die Maßnahme spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform mit (Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act). Die Mitteilung nennt die Maßnahme, die zugrunde liegenden Tatsachen, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, die verletzte Rechtsvorschrift oder Vertragsbestimmung und die Möglichkeit von Widerspruch und Rechtsweg. Der Kunde kann per E-Mail an kontakt@scenebright.com widersprechen; der Anbieter prüft den Widerspruch persönlich und teilt das Ergebnis mit.
  3. Dritte können Inhalte, die sie für rechtswidrig halten, per E-Mail an kontakt@scenebright.com oder über das Kontaktformular melden (Art. 16 DSA). Die Meldung soll enthalten: eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist, die genaue Fundstelle (Link), Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person und die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Der Anbieter bestätigt den Eingang, entscheidet zügig und teilt die Entscheidung mit Hinweis auf Rechtsbehelfe mit. Kontaktstelle für Behörden und Nutzer nach Art. 11 und 12 DSA ist kontakt@scenebright.com; Sprachen sind Deutsch und Englisch.
  4. Eine allgemeine Pflicht des Anbieters, Inhalte des Kunden auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, besteht nicht. Die Verantwortung des Kunden nach § 9 bleibt unberührt.

§ 12 Keine Ergebnis- und Erfolgsgarantie, Mängel

  1. Der Anbieter schuldet ein sorgfältig erzeugtes und automatisch auf Produkttreue geprüftes Ergebnis, aber keinen bestimmten Stil und keine bestimmte Wirkung. Der Kunde kann einzelne Ergebnisse ablehnen und im Rahmen seines Kontingents neu erzeugen lassen (§ 4 Abs. 4).
  2. Der Anbieter gibt keine Garantie für Reichweite, Interaktionen, Follower, Umsatz oder andere wirtschaftliche Erfolge. Diese hängen von Faktoren ab, die er nicht beeinflusst, vor allem von den Plattformen.
  3. Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

§ 13 Nutzungsrechte an den Ergebnissen

  1. Der Kunde darf die erzeugten Bilder, Videos und Texte zeitlich und räumlich unbeschränkt für seine geschäftlichen Zwecke nutzen, bearbeiten und veröffentlichen, auch außerhalb der verbundenen Konten. Soweit dem Anbieter an den Ergebnissen Rechte zustehen, räumt er sie dem Kunden mit der Erzeugung als einfaches, übertragbares Nutzungsrecht ein. [prüfen] ausschließliches Recht möglich?
  2. KI-generierte Inhalte sind nach deutschem Recht in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Dritte können ähnliche Inhalte erzeugen. Der Anbieter schuldet keine Exklusivität und keinen Schutz gegen Nachahmung.
  3. Rechte an den Fotos, Logos und Produkten des Kunden bleiben beim Kunden.
  4. Der Anbieter nutzt Inhalte des Kunden nicht als Referenz oder Werbung und nicht zum Training von KI-Modellen, außer der Kunde stimmt gesondert in Textform zu.

§ 14 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit er eine Garantie übernommen hat.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Außer in den Fällen des Absatzes 1 haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde seine Originalfotos ordnungsgemäß selbst gesichert hätte. scenebright ist kein Archiv; Medien abgeschlossener Aufträge werden nach 90 Tagen gelöscht (§ 15 Abs. 3).
  5. Die Haftungsregeln gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  6. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

§ 15 Datenschutz, Aufbewahrung und Löschung

  1. Personenbezogene Daten des Kunden als Vertragspartner verarbeitet der Anbieter nach seiner Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den der Kunde bei der Bestellung akzeptiert und der Teil dieses Vertrags ist.
  2. Der Kunde kann seine Daten jederzeit, auch bis 30 Tage nach Vertragsende, über den Anbieter exportieren lassen.
  3. Während der Laufzeit löscht der Anbieter Fotos und Medien abgeschlossener Aufträge 90 Tage nach dem Abschluss. Frühestens 30 und spätestens 37 Tage nach Vertragsende löscht er alle Daten des Kunden; aus Datensicherungen verschwinden sie spätestens 14 Tage danach (§ 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Ausgenommen sind Rechnungs- und Vertragsdaten, die der Anbieter nach Handels- und Steuerrecht aufbewahren muss, Monatssummen ohne Inhalte (Anzahl der Aufträge und Beiträge, Kosten je Monat) und Protokolle der Inhaltsprüfung nach § 11, die bis 365 Tage nach der Prüfung zur Abwehr von Ansprüchen aufbewahrt werden.
  4. Gelöschte Daten können nicht wiederhergestellt werden. Veröffentlichte Beiträge auf den Plattformen löscht der Anbieter nicht; das ist Sache des Kunden.

§ 16 Plattformen und verbundene Konten

  1. Die Veröffentlichung erfolgt über die Schnittstellen der Plattformen (zum Beispiel Instagram, Facebook, TikTok, X, LinkedIn, Pinterest). Der Kunde verbindet seine Konten selbst und kann die Verbindung jederzeit trennen. Für die Konten gelten die Bedingungen der jeweiligen Plattform.
  2. Ändert eine Plattform ihre Schnittstelle oder Regeln oder sperrt sie den Zugang, kann der Anbieter die Veröffentlichung dort aussetzen. Er informiert den Kunden. Ist die Aussetzung nicht nur vorübergehend, kann der Kunde außerordentlich kündigen (Erstattung nach § 7 Abs. 5).

§ 17 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter stellt Portal und Verarbeitung mit einer Verfügbarkeit von [98] Prozent im Kalendermonat bereit. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungen von bis zu [8] Stunden im Monat, die der Anbieter möglichst außerhalb der Hauptzeiten durchführt und mindestens 2 Tage vorher im Portal oder per E-Mail ankündigt. [Florian: Zusage bestätigen]
  2. Nicht eingerechnet sind außerdem Störungen der Social-Media-Plattformen und des Internets außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Die KI-Anbieter des Anbieters sind seine Erfüllungsgehilfen; für sie haftet er nach § 14.

§ 18 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht (Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, der Plattformregeln, der eingesetzten Dienste oder technischer Abläufe) und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschiebt. Änderungen der Hauptleistungen und der Preise richten sich nur nach § 3 Abs. 6 und § 8 Abs. 4.
  2. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die neue Fassung gegenüber. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB. Der Kunde kann statt eines Widerspruchs auch zum Wirksamwerden kündigen. Auf Frist, Widerspruchsrecht, Kündigungsrecht und die Folge des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung weiter; der Anbieter kann dann ordentlich kündigen.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Steinau an der Straße, Landgerichtsbezirk Hanau). Der Anbieter bestätigt diese Vereinbarung mit der Vertragsbestätigung in Textform. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen. [prüfen] einseitige Option wegen Haager Übereinkommen streichen?
  3. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt dann die gesetzliche Regelung.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.